
Betreuerverein Wesel e.V.
Vor-Sorge
Wie treffe ich Vor-Sorge?
Jederzeit
können Sie in die Lage kommen, dass andere Sie unterstützen oder für Sie entscheiden müssen.
Wenn Sie selbstbestimmt vorsorgen möchten, dann kommen u.a. folgende
Möglichkeiten in Betracht:
Die Vollmacht:
Durch
Unfall, Krankheit oder aus Altersgründen kann jeder in eine Situation
geraten, in der Entscheidungen über gesundheitliche und finanzielle
Belange nicht mehr selbst getroffen werden können. Über eine Vollmacht
können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Erledigung dieser
Angelegenheiten bevollmächtigen.
Die Betreuungsverfügung:
Wenn
Sie keine Möglichkeit sehen, eine Person zu bevollmächtigen, haben Sie
mit der Betreuungsverfügung die Gelegenheit, für eine mögliche
rechtliche Betreuung Ihre Wünsche zu äußern. Diese werden dann vom
Gericht und von einem bestellten Betreuer berücksichtigt.
Die Patientenverfügung:
Mit
einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie
nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie äußern sich damit im Voraus
dazu, welchen medizinischen Maßnahmen Sie im Falle bestimmter
Krankheitsverläufe zustimmen bzw. welche Sie ablehnen.
Da bei allen Vorsorgemaßnahmen wichtige Punkte zu beachten sind, sollten Sie sich ausführlich beraten lassen.
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